Die Lösung "Gebrauchsleihe" bietet sich nur dann an, wenn die vertretene Person nicht auf den Erlös des Mobiliars angewiesen ist. Ist dies der Fall oder gibt es keine Interessenten aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, ist das Mobiliar zu liquidieren. Nach Möglichkeit sind nahe Angehörige über die Liquidation im Voraus zu informieren, damit Gegenstände ohne namhaften Liquidationswert jedoch mit Andenkenswert für die Familie ausgesondert und von der Liquidation ausgenommen werden können. Der Aufwand für den Einbezug von Angehörigen muss sich aber auf ein vernünftiges Mass beschränken.