3. 3.1. Die Beschwerdeführerin beantragt ferner, es sei der Berufsbeistandschaft E. bzw. der Beiständin "die Anweisung zu geben, vorläufig auf jede Entsorgung ihres Wohnungsinhalts / Mobiliars zu verzichten" (Ziff. 3 der Beschwerdebegehren).