So sind Personen, die an einem Schwächezustand leiden, oft nicht in der Lage, Schreiben der Erwachsenenschutzbehörde nachvollziehen zu können, schriftliche Stellungnahmen zu verfassen oder schriftliche Beweisanträge einzureichen. Die effektive Wahrung der Persönlichkeits- und Mitwirkungsrechte ist unter anderem deshalb wichtig, weil eine Anhörung die Zufriedenheit und Akzeptanz mit der getroffenen Entscheidung steigert – und dies nicht nur, wenn sich eine Anhörung "positiv" auf die Entscheidung ausgewirkt hat (MARANTA, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 7. Aufl. 2022, N. 5 f. zu Art. 447 ZGB).