4.7. Mit Verfügung vom 24. April 2023 leitete die Vorinstanz der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 20. April 2023 zuständigkeitshalber weiter. -5- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: