" 1. Es sei von Amtes wegen sofort ärztlich abklären zu lassen, ob ich in der Lage bin, in meine Wohnung zurückzukehren. 2. Es sei sicherzustellen, dass meine Wohnung bis zum vorliegenden ärztlichen Bericht nicht gekündigt wird. 3. Insbesondere sei der [Berufsbeistandschaft] E. die Anweisung zu geben, vorläufig auf jede Entsorgung des Wohnungsinhalts / Mobiliars zu verzichten. 4. Mir sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen." 4.2. Die Beschwerde wurde der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts am 22. Februar 2023 zuständigkeitshalber weitergeleitet.