" 1. Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Mandatsführung wird abgewiesen. 2. Die Anträge der Betroffenen vom 3. Februar 2023 werden abgewiesen. 3. Das Gesuch der Betroffenen um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen, sofern es nicht als gegenstandslos abzuschreiben ist. 4. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -4-