3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. Februar 2023 (act. 1 ff. in KEMN.2022.331) stellte die Beschwerdeführerin an das Familiengericht Baden (nachfolgend: Vorinstanz) ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen sowie den Erlass einer superprovisorischen Verfügung mit folgenden Begehren: