2.6. Mit Entscheid 5A_10/2023 vom 13. Januar 2023 wies das Bundesgericht die von der Beschwerdeführerin gegen den Entscheid vom 29. November 2022 der Kammer für Kindes und Erwachsenenschutz des Obergerichts -3- (XBE.2022.65) erhobene Beschwerde ab, soweit auf die Beschwerde eingetreten wurde. 2.7. Mit Eingabe vom 13. Januar 2023 beantragte die Beschwerdeführerin dem Familiengericht Baden erneut den Erlass einer superprovisorischen Verfügung (act. 104 f. in KEMF.2023.1).