2.2. Mit Entscheid vom 4. August 2022 erteilte das Familiengericht Baden in Gutheissung eines erneuten Antrags der damals stellvertretend zuständigen Beiständin B., Berufsbeistandschaft E., die Zustimmung zur Kündigung der Wohnung der Beschwerdeführerin sowie zur Liquidation ihres Haushalts (KEMF.2022.42). 2.3. Mit Entscheid vom 8. August 2022 wurde die bisherige Beiständin aus ihrem Amt entlassen und B., Berufsbeistandschaft E., als neue Beiständin ernannt (KEMN.2022.1271).