2.2. A. wird aufgetragen, den Schlussbericht und die Schlussrechnung für die Periode vom 1. Januar 2022 bis zum Entscheiddatum zu erstatten und diese dem Familiengericht bis spätestens 28. Februar 2023 unaufgefordert (im Doppel sowie ein Exemplar in loser Form) einzureichen. 2.3. A. wird aufgetragen, der neuen Beiständin unverzüglich die für die Mandatsführung wesentlichen Akten zu übergeben. Ebenso hat er dem Familiengericht innert 20 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids die Ernennungsurkunde zu retournieren. 3. Die Prüfung der für die Perioden 2018/2019 und 2020/2021 erstattete Bericht mit Rechnung erfolgt in einem separaten Verfahren.