b) B. beim Erledigen der administrativen und rechtlichen Angelegenheiten soweit nötig zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial-)Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; c) B. beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten, welche über das Taschengeld hinausgehen, zu vertreten, insbesondere sein Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen (insbesondere der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft [VBVV, 211.223.11]).