Aus Sicht des Gerichts und nach allgemeiner Erfahrung wäre auch mit Blick auf das gesundheitliche Wohl der Betroffenen ein abrupter Abbruch einer bereits begonnenen Behandlung oder eine Änderung des Behandlungsplans zum jetzigen Zeitpunkt nicht optimal und gemäss Stellungnahme des Vaters vom 5. April 2023 ein solches Vorgehen auch nicht in dessen Sinn.