2. Eventualiter sei der Entscheid vom 3. November 2022 aufzuheben und die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung von C._____ / D._____ / E._____ (Betroffene) zu bewilligen und es sei die elterliche Sorge des Vaters in diesem Umfang einzuschränken. 3. Subeventualiter sei der Entscheid vom 3. November 2022 aufzuheben und die Angelegenheit an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten des Beschwerdegegners.