3. 3.1. Gegen die ihr am 9. Januar 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheide vom 3. November 2022 erhob die Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingaben vom 3. Februar 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden (für alle drei Entscheide gleichlautenden) Anträgen: 1. Es sei der Entscheid vom 3. November 2022 aufzuheben und festzustellen, dass der Beschwerdegegner seine Einwilligung in die kieferorthopädische Behandlung von C._____ / D._____ / E._____ erteilt hat. -5-