1.9. Mit Eingabe vom 7. September 2022 reichte der Vater eine Stellungnahme ein, welche der Mutter mit Verfügung vom 12. September 2022 zur Kenntnis zugestellt wurde (vgl. act. 70 f. in KEMN.2022.117). 1.10. Das Familiengericht Brugg erliess am 3. November 2022 für jede der drei Betroffenen folgenden Entscheid (vgl. KEMN.2022.117 / KEMN.2022.118 / KEMN.2022.119): " 1. Der Mutter wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, eine Zweitmeinung betreffend die kieferorthopädischen Behandlungen und deren Kosten für die Betroffene bei Dr. med. dent. H._____ einzuholen. 2. Im Übrigen wird auf die Anträge nicht eingetreten.