Ergänzend teilte die Mutter mit, sie habe bei der für die Zweitmeinung vorgeschlagenen Kieferorthopädin trotz Aufnahmestopp neuer Patienten Ende August 2022 einen kurzen Termin vereinbaren können. Die Versicherung übernehme keine Kosten für Zweitmeinungen. Falls der Vater nicht für die Kosten des Gesprächs aufkomme, werde sie den Termin Ende August 2022 absagen. Ausserdem wies die Mutter darauf hin, dass unter der Geschäftsnummer OF.2022.39 ein Verfahren betreffend Abänderung des Scheidungsurteils rechtshängig sei. 1.6. Am 10. August 2022 fand eine Kinderanhörung der Betroffenen 1 statt (vgl. act. 59 f. in KEMN.2022.117).