1.4. Mit Schreiben vom 30. Mai 2022 teilte der Vater mit, mit den kieferorthopädischen Behandlungen der Betroffenen im Grundsatz einverstanden zu sein. Aufgrund der durch Dr. med. dent. F._____ zur Verfügung gestellten reduzierten Unterlagen und seiner eingeschränkten Kommunikationsbereitschaft erachte er für die vorgeschlagenen aufwändigen und langjährigen Behandlungen die vorgängige Einholung einer Zweitmeinung als sinnvoll und notwendig (vgl. act. 39 f. in KEMN.2022.117). -3- 1.5. Mit Stellungnahme vom 30. Juni 2022 stellte die Mutter folgende Anträge (vgl. act. 54 ff. in KEMN.2022.117):