Merkblätter & Empfehlungen; zuletzt besucht am: 3. Mai 2023; nachfolgend: Empfehlungen) zu entnehmen ist, ist der Pauschalbetrag grundsätzlich für eine zweijährige Rechnungsperiode für einfache Mandate auf Fr. 500.00 bis 1'500.00, für mittelschwere Mandate auf Fr. 2'000.00 und für schwierige Mandate auf Fr. 3'000.00 bis Fr. 4'000.00 festzusetzen. 3.3. Wie von der Beiständin beantragt, setzte die Vorinstanz die Mandatsentschädigung für die zweijährige Berichtsperiode auf Fr. 500.00 fest. Dies entspricht dem minimalen Pauschalbetrag für eine zweijährige Berichtsperiode (§ 13 Abs. 2 V KESR). Aus dem Bericht der Beiständin ergibt sich -6-