3.4. Mit Eingabe vom 12. März 2023 nahm die Beschwerdeführerin zur Vernehmlassung des Familiengerichts Zofingen Stellung. 3.5. Mit Eingabe vom 28. März 2023 teilte C. mit, sie führe seit dem 1. Januar 2023 "aktuell im Rahmen einer Vollmachtsregelung das Mandat von B. anstelle der vormaligen Beiständin, Frau E." und verzichtete auf eine Stellungnahme zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 20. Februar 2023 (richtig: 13. März 2023). Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: