4. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet." 3. 3.1. Gegen diesen, ihr am 9. Januar 2023 zugestellten Entscheid erhob die Beschwerdeführerin unter Beilage eines undatierten Schreibens der Betroffenen, worin diese insbesondere ausführte, sie hätte die Beistandschaft nie gewollt und möchte eine solche auch in Zukunft nicht mehr, am 19. Januar 2023 (Postaufgabe: 20. Januar 2023) Beschwerde beim Familiengericht Zofingen. Sie beantragte, der Entscheid vom 6. Januar 2023 sei aufzuheben und wie folgt abzuändern: -3-