Den Eltern kann die Weisung erteilt werden, sich in einem bestimmten Sinne zu verhalten oder eine bestimmte Willenserklärung abzugeben. Ein Beistand kann eingesetzt werden, um die Eltern in der Entscheidfindung zu unterstützen, wobei dem Beistand gegebenenfalls die alleinige Entscheidungskompetenz in der fraglichen Angelegenheit eingeräumt werden darf. Als geeignete Massnahme kommt ebenso die punktuelle Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis an einen Elternteil in Frage. In dringenden und klar abgegrenzten Fragen ist es am Gericht oder an der Kindesschutzbehörde, selbst zu entscheiden.