Bereichen der Erziehung können jedoch zu einem Zustand führen, der im Interesse des Kindes nicht weitergeführt werden darf. Dies liegt zum einen dann vor, wenn Massnahmen des einen Elternteils das Kind direkt gefährden, und zum anderen, wenn der Streit zwischen den Eltern ein "Patt" entstehen lässt, welches einen Nichtentscheid und eine Kindswohlgefährdung zur Folge haben kann. Solche Konfliktsituationen müssen durch behördliche Interventionen aufgelöst werden, welche einer rechtlichen Grundlage bedürfen.