2019 wurde berichtet, dass der Betroffene mit den Spannungen der Eltern nicht umgehen könne und Verhaltensauffälligkeiten zeige (act. 3 ff. in KEMN.2019.253). Die familiäre Situation verbesserte sich in der Folge nicht und eskalierte nach dem Vorwurf, der Beschwerdeführer nehme vor dem Betroffenen sexuelle Handlungen vor, weiter. Der massive Loyalitätskonflikt wirkt sich auf den Betroffenen sehr belastend aus. Er leidet offensichtlich darunter, was weitere negative Konsequenzen für seine kindliche und psychische Entwicklung haben kann. In diesem Sinne besteht eine Gefährdung des Kindeswohls.