3.5. Die Kindsmutter führt mit Beschwerdeantwort vom 2. März 2023 aus, es würden wieder Besuche des Betroffenen beim Beschwerdeführer stattfinden, doch sei es nicht so, dass diese reibungslos funktionieren würden. Eine neutrale Kommunikation des Betroffenen mit dem Vater sei weiterhin nicht möglich. Der Beschwerdeführer zeige sich wenig flexibel und könne immer noch nicht auf die Bedürfnisse und Wünsche des Betroffenen eingehen. Er trage immer noch die Konflikte der Eltern über den Betroffenen aus. Eine normale Kommunikation mit dem Beschwerdeführer sei beinahe unmöglich.