Gutachten über genügende bis gute Erziehungsfähigkeiten. Mängel seien in erster Linie im Erkennen der Bedürfnisse des Betroffenen und dem altersadäquaten Umgang mit ihm zu orten, was sich u.a. in der nicht angepassten Kommunikation zeige. Der Beschwerdeführer sei noch nicht fähig, losgelöst von der Paarebene mit dem Betroffenen eine innige Beziehung zu pflegen. An diesem Punkt mache die Unterstützung einer Beiständin ebenfalls Sinn. Ziel sei, dass sich der Beschwerdeführer durch die Unterstützung der Beiständin mittelfristig besser in die Situation des Betroffenen hineinversetzen, seine Bedürfnisse erkennen und sich fokussiert auf die Vater-Sohn-Beziehung werde einlassen können.