Der Betroffene erlebe – eher beim Beschwerdeführer – eine emotionale Zurückweisung oder – eher bei der Kindsmutter – eine Herabsetzung des anderen Elternteils. Um sich besser abzugrenzen und sein Bedürfnis nach Zuwendung von beiden Eltern zu befriedigen, um seine Anliegen konkret zu kommunizieren und umzusetzen – ohne von den Eltern anderweitig instrumentalisiert zu werden – brauche der Betroffene Unterstützung einer unabhängigen und kompetenten Person, die notfalls auch für ihn Partei ergreifen könne. Eine Beiständin könne ihm Möglichkeiten zur Vermeidung von Loyalitätskonflikten gegenüber seinen Eltern aufzeigen und nötigenfalls Sprachrohr und Vermittlerin sein.