2.6.3. Der Beschwerdeführer geht auf die Aussagen des Betroffenen, wonach der Besuchskontakt unter der Woche für ihn nachvollziehbar mit Stress verbunden sei und er dies nicht mehr wolle (vgl. Gutachten S. 30 f. und 54; Kinderanhörung vom 4. Mai 2022, act. 252 f. in KEMN.2019.253), nicht ein. Mit Blick auf die familiären Spannungen führt ein zusätzlicher Besuchskontakt unweigerlich zu zusätzlichem Konfliktpotential zwischen den Eltern und zu vermehrten Unruhen beim Betroffenen. Angesichts des immer strenger werdenden Schulalltags und der Zunahme an ausserschulischen Aktivitäten ist ein Besuchskontakt unter der Woche auch mit einem erhöhten organisatorischen Mehraufwand verbunden.