2.6. 2.6.1. Abgesehen vom zweimonatigen schrittweisen Wiederaufbau des Besuchsrechts, während dem ein Besuchsrecht in reduziertem Umfang angeordnet wurde, unterscheidet sich die darauffolgende Regelung des angefochtenen Entscheids im Vergleich zur Regelung des Besuchsrechts gemäss Entscheid des Familiengerichts Laufenburg vom 15. Mai 2018 im Wesentlichen dahingehend, dass das Besuchsrecht unter der Woche von Montagbis Dienstagabend aufgehoben wurde. Zudem wurde eine leichte Änderung der Übergabezeiten bei den Besuchskontakten am Wochenende vorgenommen.