5.7. Der Vater A. ist berechtigt, mit C. ab dem Jahr 2022 jährlich drei Wochen Ferien, wovon maximal zwei Wochen zusammenhängend, zu verbringen. Können sich die Eltern über die Ferien nicht einigen, so ist der Vater berechtigt, in den ungeraden Jahren mit C. jeweils die erste Schulferienwoche im Frühling und die dritte und vierte Schulferienwoche im Sommer zu verbringen. In den geraden Jahren ist der Vater berechtigt, mit ihm die erste und zweite Schulferienwoche im Sommer und die erste Schulferienwoche im Herbst zu verbringen. 6. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.