Anfechtungs- Entscheid des Familiengerichts Laufenburg vom 19. Juli 2022 gegenstand Betreff Prüfung einer Massnahme / elterliche Sorge / Regelung des persönlichen Verkehrs -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. B. und A. sind die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern von C. (nachfolgend: der Betroffene), geboren am tt.mm.2014, welcher unter der Obhut der Kindsmutter steht. Mit Entscheid des Familiengerichts Laufenburg vom 24. März 2015 wurde der Betroffene unter die gemeinsame elterliche Sorge gestellt (KEKV.2014.69).