Vater versorge sie gesundheitlich nicht hinreichend genug und halte sich nicht an medizinische Instruktionen. Einmal habe er der Betroffenen das benötigte Antibiotikum, welches sie habe einnehmen müssen, nicht verabreicht, woraufhin die Betroffene in den Ferien in der Q. notfallmässig ins Spital habe gehen müssen, um eine Herzmuskelentzündung zu verhindern. Im Mai 2022 habe die Betroffene nach einem Besuch beim Vater ausserdem einen entzündeten Insektenstich am Bein gehabt, bei welchem ein Stachel habe entfernt werden müssen (Beschwerde, Rz. 11).