3.2. 3.2.1. Die Beschwerdeführerin bringt zum einen vor, ein unbegleitetes Besuchsrecht gefährde die Betroffene, da der Vater zusammen mit seinem Onkel in einer 2-Zimmerwohnung lebe und an den Wochenenden zusätzlich der 15-jährige Sohn des Onkels dort wohne. Die Betroffene habe erzählt, dass sie zusammen mit dem Vater, dessen Onkel und dessen Sohn in einem Zimmer schlafe. Der Vater habe ihr jedoch verboten, davon der Mutter zu erzählen. Es liege auf der Hand, dass die Betroffene dadurch in einen starken Loyalitätskonflikt gerate und es für sie sehr belastend und schwierig sei, mit solchen Situationen umzugehen.