1.2. Die Eintretensvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass: Die Mutter ist als eine am Verfahren beteiligte Person gemäss Art. 450 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZGB beschwerdelegitimiert und die Beschwerde gegen den Entscheid des Familiengerichts Rheinfelden vom 21. April 2022 wurde form- und fristgerecht eingereicht.