2. 2.1. Gegen diesen ihr am 15. Dezember 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Mutter (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 16. Januar 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kindesund Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: