6. Die Beiständin wird aufgefordert, jährlich, erstmals für die Periode vom 1. Juni 2022 bis 31. Mai 2023, einzureichen bis 31. August 2023, schriftlich Bericht zu erstatten über die Lage des Kindes und die Ausübung der Beistandschaft. 7. Auf die Erhebung einer Entscheidgebühr wird verzichtet. Die Kosten für die Übersetzung von Fr. 221.25 (KEKV.2022.17) werden auf die Staatskasse genommen."