" 1. Gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB wird die Mutter angewiesen, das Besuchsrecht von C. und ihrem Vater gemäss Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 30. Juni 2021 zuzulassen und aktiv zu unterstützen. -3- 2. Gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB wird der Vater angewiesen, den Kurs "Kinder im Blick" zu besuchen und dem Familiengericht nach Beendigung des Besuchs den entsprechenden Kursnachweis einzureichen. 3. Für C., geb. tt.mm.2017, wird per 1. Juni 2022 eine Beistandschaft nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB errichtet.