1. 1.1. C. (nachfolgend: die Betroffene), geboren am tt.mm.2017, ist die Tochter der verheirateten und getrennt lebenden Eltern A. und B.. Mit Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 30. Juni 2021 wurde die Betroffene für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Mutter gestellt und in Bezug auf das Besuchsrecht folgendes geregelt (vgl. Dispositivziffern 3.2 - 3.4 des Eheschutzentscheids vom 30. Juni 2021): " 3. 3.1. […]