Sie gewährt dem anderen Menschen sodann einen Vorschuss von Vertrauen und Handlungsspielraum, weshalb sie auch öfters betrogen wurde. Zudem verfügt sie nach wie vor über keinen Hausarzt, obwohl sie einen solchen gemäss Dr. med. E. benötigen würde (KEMN.2022.777 act. 16). 4. 4.1. Mit Blick auf die Subsidiarität der behördlichen Massnahmen ist zu prüfen, ob die Unterstützung der Beschwerdeführerin in finanzieller, administrativer sowie gesundheitlicher Hinsicht durch die von der Betroffenen ausgeführten privaten Dienste oder auf andere Art sichergestellt werden kann.