Der Vollständigkeit halber sei zudem erwähnt, dass auch Dr. med. G., dessen Bericht durch die Beschwerdeführerin im Hinblick auf das Beschwerdeverfahren eingeholte wurde, in seiner Beurteilung der Fähigkeiten der Beschwerdeführerin betreffend Rechtsverkehr nicht massgeblich von den übrigen Berichten abweicht: Gemäss seiner Einschätzung gibt sich die Betroffene vor allem bei neuen Kontakten als klein, naiv und hilflos (Beschwerdebeilage 2). Sie gewährt dem anderen Menschen sodann einen Vorschuss von Vertrauen und Handlungsspielraum, weshalb sie auch öfters betrogen wurde.