auf ihren Gesundheitszustand sind sodann unklar und teilweise widersprüchlich: So war es ihr nicht möglich in Bezug auf die ihr gestellten Diagnosen eindeutig Auskunft zu geben (KEMN.2022.777 act. 14 Rückseite). Im Verlaufe des Verfahrens gab die Beschwerdeführerin an, sie wolle sterben (KEMN.2022.777 act. 4), es gehe ihr schlecht, sie sei krebskrank im Endstadium (KEMN.2022.777 act. 7) und sie sei kurz vor dem Sterben (KEMN.2022.777 act. 15 Rückseite). Anlässlich der Anhörung führte sie hingegen aus, es gehe ihr normal bzw. gut (KEMN.2022.777 act. 46) und sie brauche keinen Arzt (KEMN.2022.777 act. 47 und 53).