So oder anders indiziert die entsprechende Aussage entweder eine Misswirtschaft oder aber eine fehlende Übersicht über die eigenen Finanzen. Der Vorfall, bei welchem die Beschwerdeführerin Teppiche für rund Fr. 70'000.00 kaufte und dies zeitnah wieder rückgängig machen wollte, erscheint vor diesem Hintergrund nicht als Einzelfall, sondern als Zeichen ihres Unvermögens, in finanziellen Belangen adäquat zu handeln (vgl. zum Vorfall KEMN.2022.777 act. 3 f., 11, 14 Rückseite und 49). Dass diese Kaufentscheidung lediglich auf opiathaltige Medikamente zurückzuführen wäre (KEMN.2022.777 act. 14 Rückseite und 49), erscheint angesichts der Auskunft von Dr. med.