Die Beschwerdeführerin hat im Gespräch mit dem Regionalen Sozialdienst angegeben, dass sie wiederholt Opfer von Betrugsfällen wurde und sich ihr Vermögen deswegen in den vergangenen Jahren von Fr. 600'000.00 auf Fr. 60'000.00 reduzierte habe (KEMN.2022.777 act. 15). Dr. med. F. befindet die Urteilsfähigkeit der Beschwerdeführerin als erheblich bis gänzlich eingeschränkt und sieht ein Unterstützungsbedarf in den Bereichen Personen- und Vermögenssorge sowie im Rechtsverkehr (KEMN.2022.777 act. 29 f.). Dr. med. E. erachtete eine neurologische Vorstellung hinsichtlich der Urteilsfähigkeit als sinnvoll -9-