3.6. Den Akten kann in Bezug auf den von der Vorinstanz angenommenen Schwächezustand Folgendes entnommen werden: Gemäss Sozialbericht vom 18. Mai 2022, der sich auf umfassende Abklärungen und wiederholten Gesprächen mit der Beschwerdeführerin stützt, handelt die Beschwerdeführerin im Bereich Administration sowie Finanzen nicht mehr vernünftig (KEMN.2022.777 act. 14 ff.). Die Beschwerdeführerin hat im Gespräch mit dem Regionalen Sozialdienst angegeben, dass sie wiederholt Opfer von Betrugsfällen wurde und sich ihr Vermögen deswegen in den vergangenen Jahren von Fr. 600'000.00 auf Fr. 60'000.00 reduzierte habe (KEMN.2022.777 act. 15).