In Versiche- rungs-, Finanz-, Behörden-, und Steuerbelangen sei eine umfassende und fachgerechte Betreuung gewährleistet (Beschwerde, N. 5c und 5d). Zwischenzeitlich habe sie am 20. Oktober 2022 einen Vorsorgeauftrag öffentlich beurkunden lassen und I. mit der umfassenden Personen- und Vermögenssorge sowie der Vertretung im Rechtsverkehr beauftragt (Beschwerde, N. 5e). Da sie verschiedene Fachpersonen wie auch den unterzeichnenden Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen gegenüber Dritten privatrechtlich beauftragt habe, seien keine behördlichen Massnahmen erforderlich (Beschwerde, N. 6). Die Massnahme sei daher auch unverhältnismässig.