befinde die Urteilsfähigkeit der Beschwerdeführerin als erheblich bis gänzlich eingeschränkt. Dr. med. E. erachte eine neurologische Vorstellung hinsichtlich der Urteilsfähigkeit als sinnvoll. An der Anhörung vom 12. Juli 2022 habe die Betroffene von diversen Vorfällen erzählt, bei welchen sie in finanzieller Hinsicht von Drittpersonen ausgenutzt worden sei. Insgesamt habe die Betroffene an der Verhandlung hilflos und verwirrt gewirkt und habe teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht.