Gemäss Protokoll der Anhörung wurde die Beschwerdeführerin mit dem Bericht vom Sozialdienst Q. und der nach dessen Beurteilung notwendigen Vertretungsbeistandschaft konfrontiert, wobei die Beschwerdeführerin erst auf wiederholte Nachfrage hin Stellung betreffend die thematisierte Massnahme nahm (KEMN.2022.777 act. 51 f.). Dem Protokoll ist ferner zu entnehmen, dass die Fachrichterin die Beschwerdeführerin über die Aufgaben, den Inhalt und die Funktionsweise einer Beistandschaft informierte (KEMN.2022.777 act. 51) und die Betroffene bestätigte, dass sie auch bereits von ihrem Rechtsvertreter diesbezüglich informiert wurde (KEMN.2022.777 act. 52).