2.3. Die Anhörung vom 12. Juli 2022 wurde durch die mit dem Fall betrauten Fachrichterin durchgeführt und protokolliert, was nicht zu beanstanden ist. Gemäss Protokoll der Anhörung wurde die Beschwerdeführerin mit dem Bericht vom Sozialdienst Q. und der nach dessen Beurteilung notwendigen Vertretungsbeistandschaft konfrontiert, wobei die Beschwerdeführerin erst auf wiederholte Nachfrage hin Stellung betreffend die thematisierte Massnahme nahm (KEMN.2022.777 act.