1.3. Die Betroffene reichte am 28. Juli 2022 sowie am 4. August 2022 (KEMN.2022.777 act. 70 ff. und 77 ff.) zwei Eingaben ein und führte im Wesentlichen aus, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden. 2. 2.1. Gegen diesen ihr am 13. Dezember 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid reichte die Betroffene (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 12. Januar 2023 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau ein und beantragte: