Die Aufgaben im Rahmen von Dispositiv-Ziff. 1 hiervor wahrzunehmen; - nötigenfalls unverzüglich Antrag auf Anpassung der behördlichen Massnahmen an veränderte Verhältnisse oder auf Aufhebung der Beistandschaft zu stellen; - unverzüglich ein Inventar der zu verwaltenden Vermögenswerte aufzunehmen und dieses spätestens innert zwei Monaten seit Rechtskraft dieses Entscheids dem Familiengericht Baden einzureichen; - den ersten ordentlichen Bericht mit Rechnung und Belegen für die Periode bis 30. Juni 2024 bis spätestens am 30. September 2024 dem Familiengericht Baden einzureichen.