- Für ihr gesundheitliches Wohl sowie hinreichende medizinische Betreuung zu sorgen und sie bei allen dafür erforderlichen Vorkehrungen zu vertreten; - sie beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten soweit nötig zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial-)Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; - sie beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere ihr Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten. 2. Zur Beiständin wird B., […], ernannt und beauftragt: